Definitionen

 

Wir sprechen von Gewalt, wenn

  • eine Person an Körper oder Seele verletzt
  • oder eine Sache beschädigt oder zerstört wird
  • oder bestehende Strukturen/Verhältnisse die Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigen oder verhindern.

Ausübung oder Androhung von Gewalt ist immer mit der Absicht verbunden, jemanden oder etwas in seiner Existenz oder Unversehrtheit zu gefährden, zu (be)schädigen oder zu zerstören.

Die eingesetzten Mittel können materieller, physischer oder immaterieller, psychischer Art sein, direkt und unmittelbar oder langsam und schleichend wirken.

Die Folgen können sichtbare oder unsichtbare, heilbare oder irreparable Verletzungen sein.

Wann und wo aber beginnt Gewalt?

Da gibt es unterschiedliche Vorstellungen:

  • Für die Einen fängt Gewalt schon bei Hänseleien, ironischen Bemerkungen und Beleidigungen an.
  • Für Andere zählen zumindest Mobbing oder Raufereien dazu.
  • Und für Weitere liegt Gewalt erst dann vor, wenn eine Person verletzt/getötet oder eine Sache beschädigt wird.
Immer gilt: Gewalt liegt vor, wenn es Opfer gibt.